Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

ODDO BHF verpflichtet sich, seine Websites, das Intranet, das Extranet und seine Softwareanwendungen (einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler öffentlicher Geräte) gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://pwm.oddo-bhf.com/de/

Konformitätsstatus

ODDO BHF On Demand (https://pwm.oddo-bhf.com/de/) entspricht teilweise den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Testergebnisse

Die von der Firma “Be API“ durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 75 % der Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind.

Dieser Prozentsatz entspricht:

Im Detail ergibt sich für die 106 im Stichprobentest bewerteten RGAA-Kriterien:

Nicht barrierefreie Inhalte

Nichtkonformitäten

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.01.2026 erstellt.

Verwendete Technologien

Die Barrierefreiheitsprüfung basiert auf manuellen Tests, unterstützt durch Werkzeuge (dedizierte CSS‑Stylesheets und Erweiterungen):

Testumgebung

Die Überprüfungen der Inhaltsausgabe wurden gemäß den in der RGAA‑Referenzbasis vorgesehenen Kombinationen mit folgenden Versionen durchgeführt:

Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit

Die Prüfung der Barrierefreiheit wurde durch manuelle Tests unterstützt von folgenden Werkzeugen durchgeführt:

Geprüfte Seiten

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie uns kontaktieren, um auf eine barrierefreie Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einem anderen Format zu erhalten.

Senden Sie eine Nachricht über [email protected] wir bemühen uns, so schnell wie möglich zu antworten.

Mehrjähriger Barrierefreiheitsplan 2025–2027

ODDO BHF hat sich zum Ziel gesetzt, seine digitalen Dienste für alle zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck haben wir einen mehrjährigen Barrierefreiheitsplan 2025-2027 aufgestellt.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die Kontaktdaten der MLBF sind:

Adresse:           Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Telefon:            030 1663-3169

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich gemäß § 34 BFSG an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichsstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter [email protected].