Kai Franke, Investment Office Private Wealth Management ODDO BHF
Der amerikanische Richterspruch beseitigt die Unsicherheit an den Märkten nicht
- Oberster Gerichtshof kippt Zollerhöhungen der US-Regierung
- Trump verhängt neue Zölle auf anderer Gesetzesgrundlage
- Importzölle bleiben zentraler Bestandteil von Trumps Finanzpolitik
- Moderate Entlastung der Wirtschaft erwartet
Die amerikanische Zollpolitik sorgt wieder für Unruhe an den Finanzmärkten. Am Dienstag dieser Woche traten die neuen Zölle von 10 Prozent in Kraft, die der amerikanische Präsident Donald Trump auf Einfuhren in die USA verhängt hat. Für den ursprünglich angekündigten Zollsatz von 15 Prozent hat Trump für später eine neue Executive Order in Aussicht gestellt. Am 20. Februar hatte der Oberste Gerichtshof der USA mit 6:3 der Stimmen entschieden, Trump habe seine Befugnisse überschritten, als er seine Zollpolitik allein auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 verhängt hatte. Begründung der Richter ist, dass der IEEPA ein Notstandsgesetz sei, das keine Zollmacht für den Präsidenten vorsieht, und dass die Verfassungsbefugnis für die Zollpolitik beim Kongress liegt.
Zölle werden auch weiterhin ein wichtiges Instrument in Präsident Trumps Werkzeugkasten sein, um amerikanische Unternehmen und Arbeitnehmer zu schützen, die heimische Produktion zurückzuverlagern, die Kosten zu senken und die Löhne zu erhöhen, hieß es in einer Erklärung, die das Weiße Hauses direkt nach dem Richterspruch veröffentlicht hatte. Trump stehen noch andere Mittel zur Verfügung, um Zollerhöhungen durchzusetzen:
- Section 232 des Trade Expansion Act von 1962, wenn Trump nationale Sicherheitsgründe geltend machen kann.
- Section 301 des Trade Act von 1974 für Gegenmaßnahmen bei ungerechten Handelspraktiken.
- Section 122 des Trade Act von 1974 zur Bekämpfung „fundamentaler internationaler Zahlungsbilanzprobleme“ oder bei einer unmittelbar bevorstehenden Abwertung des Dollars.
- Bei diesen Instrumenten sind Zollerhöhungen allerdings auf eine Dauer von 150 Tagen, also von knapp fünf Monaten, begrenzt. Für eine dauerhafte Anhebung der Sätze benötigt der Präsident die Zustimmung des Kongresses.
- Der oberste Richterspruch betrifft nicht alle Zollerhöhungen, die Trump verhängt hat:
- In Kraft bleiben die Zölle über Section 122 der Trade Act von 1974 auf einige strategisch wichtige Güter: Energie und Energieprodukte, kritische Rohstoffe/Mineralien, Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe sowie Produkte aus der Elektronik sowie der Luft- und Raumfahrt.
- Ausnahmen gelten weiterhin für Waren aus Kanada und Mexiko.
- Unberührt vom Urteil des Obersten Gerichtshofs bleiben die Zölle, die Trump gemäß Section 232 des Trade Expansion Act von 1962 auf Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz, Autos und Autoteile erhebt.
- Auch die Zölle, die Trump unter Berufung auf „unlautere Handelspraktiken“ gemäß Section 301 des Trade Act von 1974 eingeführt hat, bleiben in Kraft. Diese richten sich primär gegen China, besonders Batterien, Halbleiter, Solarzellen, Hybrid- und Elektrofahrzeuge.
Der Spruch des Obersten Gerichtshofs stellt somit eine Niederlage für den Präsidenten dar. Allerdings hindert er Trump nicht daran, seine aktionistische Zollpolitik durchzusetzen. Positiv hervorzuheben ist, dass die verfassungsrechtlichen „Checks and Balances“ zur Wahrung der Demokratie in den USA nach wie vor intakt sind. Der Richterspruch stärkt Justiz und Kongress als Eckpfeiler der amerikanischen Rechtsordnung. Es ist zu erwarten, dass auch die neuen Zölle vor Gericht angefochten werden. Unklarheit herrscht in der Frage, wie sich die neue Lage bei den Zöllen auf den US-Haushalt auswirken wird. So hat der Oberste Gerichtshof offengelassen, ob die US-Regierung die zu viel eingenommenen Einfuhrabgaben zurückzahlen muss. Der Logistikkonzern Fedex hat schon angekündigt, eine Rückerstattung gerichtlich durchsetzen zu wollen. Der überparteiliche Thinktank Penn-Wharton Budget Model der Universität Pennsylvania hat errechnet, dass sich der Rückerstattungsbetrag auf bis zu 175 Milliarden Dollar summieren könnte. Das wären etwa 2,5 Prozent des Staatshaushalts. Für Kopfzerbrechen in der amerikanischen Finanzverwaltung dürfte noch die praktische Durchführung von Rückzahlungen sorgen.
Ungeachtet des Richterspruchs waren die Zolleinnahmen zuletzt rückläufig. Im Jahr 2024 lagen die Zolleinnahmen nach Zahlen des Yale Budget Lab im Jahresmittel bei 7,2 Milliarden Dollar monatlich. Nach Trumps Ankündigung der Zollerhöhungen am 2. April 2025 stiegen die Zolleinnahmen bis auf einen monatlichen Rekordwert von 31,3 Milliarden Dollar im Oktober und lagen im Januar 2026 bei 27,7 Milliarden Dollar. Das ist zwar ein Vielfaches dessen, was die US-Regierung vor Trumps Zollerhöhungen eingenommen hatte. Doch der überparteiliche Thinktank Committee for a Responsible Budget hat hochgerechnet, dass durch den Richterspruch dem Staatshaushalt bis 2036 Einnahmen von insgesamt 1,9 Billionen Dollar entzogen würden, unter der Annahme, dass keine Ersatzregelung folgt. Das Congressional Budget Office (CBO) rechnet damit, dass die Schuldenquote von 123 Prozent Ende 2025 in den kommenden zehn Jahren auf 135 Prozent steigen wird. Einnahmeausfälle bei den Einfuhrabgaben könnten diesen Trend leicht beschleunigen. Der amerikanische Staatshaushalt hat das Haushaltsjahr 2025 ohnehin mit einem hohen Defizit abgeschlossen. Einnahmen von geschätzt 5,2 Billionen Dollar stehen laut CBO Ausgaben von mehr als 7,0 Billionen Dollar gegenüber. Damit liegt das Haushaltsdefizit bei 1,8 Billionen Dollar oder 5,8 Prozent des BIP. Als sicher gilt, dass sich das Haushaltsdefizit unter dem Druck der Rückzahlung eines Teils der Zolleinnahmen ausweiten wird. Dabei lässt Trump bisher offen, wie er die nun entstandene Einnahmelücke in den Staatsfinanzen schließen will. Im Zweifelsfall wird er wohl eine weitere Erhöhung der Staatsschulden in Kauf nehmen und die Anleihemärkte bemühen. Sollte Trump diesen Weg gehen, würden die Renditen am langen Laufzeitende tendenziell steigen.
Von den neuen Zöllen begünstigt werden einige Schwellenländer wie Brasilien, China und Indien, während europäische Exporteure vermutlich nur wenig entlastet würden. Das Europäische Parlament hat am Montag umgehend die Umsetzung des Zollabkommens zwischen der EU und den USA vorerst gestoppt. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Neuregelung der Einfuhrzölle für die Europäische Union und Deutschland keine wesentliche Erleichterung bei der Zollbelastung bringen wird, zumal wichtige europäische Exportgüter von der Entscheidung des Supreme Court ohnehin nicht betroffen sind. Auf längere Sicht wird es nach unserer Einschätzung darauf ankommen, ob die Zwischenwahlen zum US-Kongress im November 2026 die Mehrheitsverhältnisse dort verändern werden. Für die Finanzmärkte insgesamt haben die Entscheidung des Obersten Gerichts der USA und die nachfolgenden Entwicklungen nach unserer Einschätzung nur begrenzte Auswirkungen. Deshalb haben wir unsere Positionierung im Aktienbereich, eine leichte Übergewichtung, beibehalten. Einerseits deutet sich eine vermutlich moderate Entlastung der US-Einfuhren von Abgaben an. Zudem könnten, wenn es dazu kommt, die Rückzahlungen einigen Unternehmen einen vorübergehenden Geldsegen bescheren. Andererseits nimmt die Unsicherheit hinsichtlich der Handelspolitik ein Stück weit zu – wie beispielsweise an der Aussetzung der Implementierung der Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA zu sehen ist. Die Rechtslage bleibt unsicher. Möglicherweise wird aber die Handelspolitik des Weißen Hauses ohne die Möglichkeit des Rückgriffs auf IEPPA etwas weniger volatil.
Kai Franke
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